„Das wird vielen helfen, eine vernünftige Altersvorsorge aufzubauen“, sagte der SPD-Finanzpolitiker Michael Thews in der heutigen Debatte.
Die Förderung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang hinzu, der im jeweiligen Kalenderjahr sechs Jahre alt wird. Bis zum 18. Geburtstag sind monatlich zehn Euro staatliche Förderung vorgesehen. Über zwölf volle Förderjahre ergeben sich daraus 1.440 Euro staatliche Einzahlungen. Ältere Kinder können ebenfalls einen Vertrag erhalten, bekommen aber keine staatliche Prämie.
Eltern können für ihr Kind einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag abschließen. Tun sie das nicht, ist eine kollektive Anlage vorgesehen, die von der Deutschen Bundesbank verwaltet wird. So sollen auch Kinder berücksichtigt werden, deren Eltern keinen Vertrag eröffnen. Für diese Auffanglösung wird zum 1. Januar 2028 ein Sondervermögen eingerichtet.
Das Gesetz soll grundsätzlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten; die Förderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 greifen. Neben dem Vermögensaufbau soll die Frühstartrente finanzielle Bildung stärken. Wie hoch das spätere Guthaben ausfällt, hängt von der Kapitalmarktentwicklung ab – eine bestimmte Rendite ist nicht garantiert. Das geförderte Kapital ist für die Altersvorsorge bestimmt, eine Auszahlung grundsätzlich erst ab 65 vorgesehen.