2024 wurden 308 Frauen getötet, weil sie eine Frau sind. Diese Tötungen müssen als Femizid benannt und bestraft werden. Femizide sind die wohl drastischste Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Dieses schwere Unrecht muss sichtbar gemacht und konsequent verfolgt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich im Januar dafür ausgesprochen, neue Regelungen und Straftatbestände einführen.
Die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der SPD-Fraktionen von Bund und den Ländern haben sich nun deutlich in ihrer Schweriner Erklärung positioniert und fordern eine angemessene Bestrafung von Femizden sowie Maßnahmen, wie verstärkte öffentliche Sensibilisierung, um Gewalttaten vorzubeugen.
Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion: „Wir setzen mit dieser Schweriner Erklärung ein klares Zeichen: Femizide dürfen nicht länger relativiert oder verharmlost werden. Wenn Frauen getötet werden, weil sie Frauen sind, dann ist das Ausdruck von Frauenhass und patriarchalem Besitzdenken. Das muss sich klar im Strafrecht widerspiegeln. Geschlechtsspezifische Tatmotive gehören ausdrücklich benannt und konsequent verfolgt.
Jetzt ist die Zeit zu handeln. Wir brauchen eine gesetzliche Klarstellung im Mordparagrafen, eine stärkere Prävention, mehr Schutzangebote und eine konsequente Umsetzung der Istanbul Konvention. Femizide sind ein Angriff auf die Gleichberechtigung. Dem treten wir gemeinsam und entschlossen entgegen.“
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssen weiter für einen angemessenen Umgang mit Femiziden sensibilisiert werden. Wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist, dann ist das kein „Familiendrama“ oder eine „Beziehungstat“, sondern ein Femizid und muss regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft werden.