Im Ausschuss gehe es zunächst darum, der Vermutung nachzuspüren, dass es bereits im Jahre 2006 erste Hinweise auf einen rechtsextremen Hintergrund gab, in einer Fallanalyse des Profilers Alexander Horn. Diesen Hinweisen sei aber nicht engagiert genug nachgegangen worden. Högl: „Ganz grundsätzlich waren alle Beamtinnen und Beamte äußerst enagiert, dieses Engagement wurde aber weniger beim Blick auf einen möglichen Rechtsterrorismus.“ Es sei auch unverständlich, wie lange es oft dauerte, bis übermittelte Daten von den Behörden überprüft worden seien.

Aus den Akten wurde deutlich, dass die amerikanische Bundespolizei FBI im Sommer 2007 beim LKA Bayern zu einem Informationsaustausch zu Gast war und eine eigene Fallanalyse vorlegte. Diese Synopse, entstanden auf der Grundlage des Materials der Errmittlungsgruppe Bosporus, kam zu dem Ergebnis, dass ein ausländerfeindlicher Hintergrund sehr wahrscheinlich sei. Der Analyse nach lag kein so genannter Ankerpunkt an einem Ort vor. „Aber auch dieser Studie des FBI wurde nicht entschieden genug nachgegangen. Das zeigen die Akten“, sagte Eva Högl. Warum das so war, sollen die Zeugenvernehmungen an diesem Donnerstag klären.
Eitelkeiten der Behörden

Aus den Akten gehe laut Högl ebenso hervor, dass es zwischen einzelnen Behörden auf Länder- und Bundesebene Zuständigkeitskonflikte und unterschiedliche Gewichtungen gab, wie die Erkenntnisse interpretiert werden sollten. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg, federführend bei der Ermittlung der bayerischen Mordfälle, soll demnach kein Interesse daran gehabt haben, den Generalbundesanwalt (GBA) zu involvieren. Darum sei nicht kommuniziert worden, dass es Hinweis auf einen rechtsextremen Hintergrund bei den Akten gab. Denn für Rechtsterrorismus ist der GBA zuständig und hätte dann, so die Sorge der Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen an sich gezogen – was man verhindern wollte. „Gewisse Eitelkeiten spielten bei den Behörden sicher eine Rolle, man hatte da offenbar eine Schere im Kopf“, sagte Högl. Darüber hinaus sei der GBA aber auch selbst im Sommer zu der Erkenntnis gekommen, dass es keinen rechtsterroristischen Hintergrund gebe, und er darum nicht zuständig sei. In dem Glauben wurde er offenbar gelassen.

Auf die Frage der Journalisten, inwieweit denn ein eingeschränktes Redeverbot bei den geladenen Zeugen gebe, versicherte Högl, dass es dafür keinerlei Anhaltspunkte gebe. Auch die Befürchtung, in den beigezogenen Akten nichts Relevantes zu finden, habe sich nicht bewahrheitet. „Wir stochern nicht im Nebel“, so Högl. Das Klima im Ausschuss sei geprägt von Kooperation. Das wolle sie auch weiter so handhaben. „Ich will, dass wir sehr sorgfältig prüfen, wo es Versäumnisse gab, und die dann auch benennen. Da geht es nicht darum, wer nun gerade Landesinnenminister oder Bundesinnenminister war.“ Mit den Unionskollegen gebe es keinen Dissens.