Auf den Gebäudebereich entfallen gut 40 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs. Der größte Teil davon betrifft die Beheizung. Hier ist das Energieeinsparpotenzial besonders groß. Mehr als 70 Prozent der Heizgeräte sind ineffizient und würden nur die Effizienzklassen C, D oder E erreichen. Das Alter der Geräte liegt im Durchschnitt bei 17,6 Jahren. 36 Prozent sind sogar älter als 20 Jahre.

Bisher werden zu wenig alte Geräte gegen energieeffiziente Geräte der Effizienzklasse A oder A+++ ausgetauscht. Hier soll das nationale Energieeffizienzlabel für Heizungsanlagen als Sofortmaßnahme des NAPE helfen: Es soll die Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informieren, wie effizient ihr altes Heizgerät ist und dadurch motivieren, das alte gegen ein neues energieeffizientes Gerät auszutauschen.

Das nationale Energieeffizienzlabel für Heizungsanlagen (in Form von Heizkesseln) wird mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) und weiterer Besimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Drs. 18/5925, 18/6388), die der Bundestag am 15. Oktober 2015 beschlossen hat, eingeführt.

Mit der Gesetzesänderung wird der Anwendungsbereich des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes über die neu in Verkehr gebrachten Produkte auf gebrauchte Heizgeräte ausgedehnt. Das Energieeffizienzlabel als Etikett darf künftig durch Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater des Handwerks und Ausstellungsberechtigte nach der Energieeinsparungsverordnung vergeben werden. Ab 2017 werden die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister und -meisterinnen verpflichtet, Etiketten auf den Heizgeräten anzubringen, wenn diese noch keines tragen. Bei der Vergabe des Etiketts werden die Verbraucherinnen und Verbraucher auf weiterführende Beratungsangebote wie die Vor-Ort-Beratung oder den Heizungscheck sowie auf die Investitionsförderung der KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hingewiesen. Das Etikett verpflichtet den Eigentümer oder die Eigentümerin der Heizungsanlage nicht zum Austausch des Geräts. Es wird aber davon ausgegangen, dass das Energieeffizienzlabel dazu führt, dass Beratungsangebote verstärkt genutzt werden und sich die Austauschrate um circa 20 Prozent erhöhen wird. Das ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.

Veröffentlichung des Netzentwicklungsplans nur noch alle zwei Jahre

Weiterhin wird mit dem Gesetz der Turnuswechsel für die Veröffentlichung des Netzentwicklungsplans (NEP) für Strom und Gas umgesetzt. Das bedeutet, dass aktuelle NEP für Strom und Gas ab 2016 nur noch alle zwei Jahre statt wie bisher jedes Jahr vorgelegt werden müssen. Zwar hat sich die 2011 neu eingeführte Bedarfsermittlung an Energietransportsystemen unter umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung bewährt, der Zeitraum von nur einem Jahr ist jedoch zu knapp. Nun soll den Bürgerinnen und Bürgern und allen weiteren am Netzausbau Beteiligten mehr Zeit für umfassende öffentliche Konsultationen gegeben werden. Außerdem werden so zeitliche Überschneidungen in der Entwicklung der Planungen vermieden. Dieser Turnuswechsel sollte ursprünglich durch das Erdverkabelungsgesetz vorgenommen werden. Weil dazu noch erheblicher Diskussionsbedarf besteht, hat der Bundestag diese Änderung an das EnVKG gekoppelt, um das Inkrafttreten des Vorhabens noch in diesem Jahr sicherzustellen.