Mit dem Gebäudetyp E können bestimmte Standards rechtssicher reduziert werden, ohne die Sicherheit, beispielsweise beim Brandschutz oder der Statik, zu beeinträchtigen. So lassen sich Baukosten und in der Folge auch Mieten spürbar senken – etwa durch den Verzicht auf überhöhte Komfortanforderungen. Das Prinzip lautet: Weniger Vorgaben, gleiche Sicherheit. Planende und Bauende erhalten mehr Freiräume durch klar geregelte zivilrechtliche Vereinbarungen, etwa zur Mängelhaftung. Gleichzeitig müssen alle Beteiligten sowie zukünftige Mieterinnen und Mieter transparent über den Mindeststandard informiert werden.