Mit einem von der Europäischen Kommission vorgelegten Beschluss-vorschlag soll der Sozialgipfel an die institutionellen Änderungen durch den Vertrag von Lissa-bon angepasst werden. Insbesondere soll die Vertretung des Europäischen Rates künftig durch den Präsidenten des Rates und nicht mehr durch den amtierenden Ratsvorsitz wahr-genommen werden. Dazu hat der Bundestag am 13. November ein Gesetz (Drs.18/2953, 18/3190) beschlossen, in dem die Bundesregierung ermächtigt wird, dem Beschlussvorschlag im Europäischen Rat zuzustimmen.
Bundestag beschließt Gesetzentwurf
Dreigliedrigen Sozialgipfel reformieren
Der Dreigliedrige Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung hat die Aufgabe, einen konti-nuierlichen Austausch auf höchster europäischer Ebene zwischen dem Europäischen Rat, der Europäischen Kommission und den Sozialpartnern (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) sicherzustellen.