Während Menschen jüngeren und mittleren Alters besonders im Bereich von Arbeit bzw. Arbeitssuche gefährdet sind diskriminiert zu werden, trifft es ältere Menschen häufig in der medizinischen Versorgung. Dies bezieht sich beispielsweise auf die Art der Behandlung von Krankheiten oder die Verweigerung bestimmter Therapien, etwa im Bereich der Prävention. Menschen mit Demenz sind durch die gegenwärtige Definition der Pflegebedürftigkeit stark benachteiligt. Nach Arbeitswelt und medizinischer Versorgung treten Diskriminierungen auch bei Behördengängen, der Regelung von Geldangelegenheiten und in alltäglichen Situationen auf. Altersdiskriminierung schränkt den persönlichen Gestaltungsraum ein, möglicherweise auch den Zugang zu finanziellen Mitteln, so z. B. bei der Kreditvergabe an Jüngere und Ältere.

In den Krisen der vergangenen Jahre wurde deutlich, dass Jüngere bis 25 Jahre und Ältere ab 55 Jahre überproportional häufig arbeitslos werden. Grundsätzlich hat sich gezeigt, dass sich der Arbeitsmarkt für jüngere Menschen oft prekär gestaltet. Endlose Praktika statt reguläre Beschäftigungen, befristete Arbeitsverhältnisse und Scheinselbständigkeit statt unbefristeter verlässlicher Jobs sind vielfach Realität junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Andererseits zählen auf dem Arbeitsmarkt Beschäftigte teilweise schon mit über 40 Jahren zum „Alten Eisen“, vor allem aber Personen unmittelbar vor oder im Renteneintrittsalter mit 65 Jahren. Viele Arbeitgeber fördern ältere Menschen häufig nur unzureichend bei Fortbildungen, Beförderungen oder Wiedereinstiegen.

Diskriminierung abbauen

Die SPD-Fraktion fordert angesichts dieser Tatsachen von der Bundesregierung, das Thema Altersdiskriminierung zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit zu machen und eine öffentliche Kampagne für die gleichen Rechte aller Altersgruppen zu initiieren. In dem Antrag „Diskriminierung abbauen – In jedem Alter" (Drs. 17/11831) drängt die SPD-Fraktion auf eine konsequente Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Die Öffentlichkeit muss über die damit verbundenen Rechte ausreichend aufgeklärt werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes muss finanziell ausreichend ausgestattet werden. Die Bundesregierung sollte auf die Krankenkassen und Ärzteverbände einwirken und so in der medizinischen Versorgung auch künftig eine Behandlung nach Gesundheitszustand gewährleisten. Zudem muss der Missbrauch von Praktika wirkungsvoll bekämpft werden. Jedem Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll das Recht auf eine qualifizierte Ausbildung garantiert werden. Bewerbungsverfahren sollen anonymisiert werden. Außerdem soll die Seniorenbildung ausgebaut werden. Schließlich ist ein Gesetzentwurf zur Regulierung der Leiharbeit, zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung und zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro dringend vorzulegen.

Lina Beling