Eine Weiterbildung eröffnet neue berufliche Möglichkeiten. Sie kostet aber auch Zeit, Kraft und Geld. Lehrgangsgebühren, Prüfungen und der Lebensunterhalt können schnell zu einer Belastung werden – besonders dann, wenn während der Weiterbildung Einkommen wegfällt.
Mit der jetzt in erster Lesung beratenen Reform des Aufstiegs-BAföG sollen Menschen stärker entlastet werden. Vorgesehen sind höhere Fördergrenzen, ein verbesserter Darlehenserlass und die Nichtanrechnung von Arbeitgeberzuschüssen. Wer Unterstützung vom eigenen Betrieb erhält, soll dadurch bei der Förderung nicht schlechter gestellt werden.
„Wer sich beruflich weiterqualifizieren möchte, soll die Chance dazu haben“, betont die zuständige SPD-Berichterstatterin Katrin Zschau.
Der Förderrahmen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren soll von 15.000 auf 18.000 Euro steigen. Beim Meisterstück ist eine Verdoppelung auf 4.000 Euro vorgesehen. Das hilft bei Kosten, die viele Interessierte bislang von einer Fortbildung abhalten.
Für die SPD gehört die berufliche Bildung ins Zentrum einer Politik, die Aufstieg ermöglicht. Beschäftigte sollen ihre Fähigkeiten weiterentwickeln, mehr Verantwortung übernehmen und ihre berufliche Zukunft selbst gestalten können. Davon profitieren auch die Betriebe, die dringend qualifizierte Fachkräfte brauchen.
Der Gesetzentwurf wird nun in den Ausschüssen weiterberaten.