Ziel der EU-Reform ist es nach Angaben der Bundesregierung, „das Vertrauen der Anleger in die Ordnungsgemäßheit und Zuverlässigkeit der Unternehmensabschlüsse“ zu stärken und „Wirksamkeit und Transparenz der Aufsicht“ zu erhöhen.

Außerdem wird längerfristig bestehendem Änderungsbedarf in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) Rechnung getragen. Die vorgelegte Reform sieht eine Neustrukturierung und Stärkung der Abschlussprüferaufsicht sowie Änderungen des Berufsrechts vor. Entsprechend den europäischen Vorgaben sollen neue oder strengere berufsrechtliche Regelungen und Anforderungen für Abschlussprüfer eingeführt werden, z. B. hinsichtlich Qualitätssicherung, Unabhängigkeit und Dokumentationspflichten.

Um übermäßige bürokratische Lasten zu vermeiden, gelten für kleinere und mittlere Prüfpraxen besondere Regelungen. Außerdem sollen Berufsaufsicht und berufsgerichtliche Verfahren mit dem Gesetz neu geordnet werden, um eine einheitliche und zügige Sanktionierung bei Berufspflichtverstößen zu ermöglichen. Sanktionen sollen künftig auch gegen Prüfgesellschaften selbst und nicht nur gegen einzelne Berufsangehörige ausgesprochen werden können.