Demnach können die im Amt befindlichen Personalvertretungen die Geschäfte im Rahmen eines Übergangsmandats kommissarisch weiterführen, wenn die Wahlen zu den Personalvertretungen nicht bis Ende Mai erfolgen oder bis zu diesem Zeitpunkt die konstituierende Sitzung der neu gewählten Personalvertretungen noch nicht stattgefunden hat. Außerdem können Beschlüsse der Personalvertretungen auch im Rahmen von Video- oder Telefonkonferenz gefasst werden. Die Maßnahmen sind bis zum 31. März 2021 befristet.