Am Donnerstag hat die Koalition einen Gesetzentwurf eingebracht, dessen Zweck es ist, das von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen vom Parlament zu ratifizieren (Drs. 18/5173, 18/5220).
Ziel des Übereinkommens ist, dass sich die Vertragsparteien einander Amtshilfe in Steuersachen leisten, um insbesondere Steuerhinterziehung und Steuervermeidung besser bekämpfen zu können. Die Amtshilfe umfasst unter anderem den Informationsaustausch, gleichzeitige Steuerprüfungen und die Teilnahme an Steuerprüfungen im Ausland. Damit soll die Amtshilfe zwischen den Staaten gefördert und dadurch gleichzeitig ein angemessener Schutz der Rechte der Steuerpflichtigen gewährleistet werden.
Für eine wirksame Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung ist vor allem die Einführung eines automatischen Informationsaustausches entscheidend. Dafür hat die OECD mit dem so genanntenCommon Reporting Standarderstmals einen internationalen Rechtsrahmen entwickelt. Am 29. Oktober 2014 verpflichteten sich Deutschland und weitere 50 Staaten durch die Unterzeichnung einer – auf der Grundlage des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen beruhenden – „Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten“ zur Umsetzung dieses Common Reporting Standards.
Das vorliegende Vertragsgesetz zur Ratifizierung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen ist somit die Basis für die Weiterentwicklung der gegenseitigen Amtshilfe. Für die „Mehrseitige Vereinbarung“ ist dann ein weiteres Vertragsgesetz notwendig. Erforderlich ist außerdem noch ein Umsetzungsgesetz, in dem die materiellen Regelungen für den automatischen Informationsaustausch in deutsches Recht vorgenommen werden. Ziel ist eine möglichst schnelle Beschlussfassung über diese Gesetze, damit der automatische Informationsaustausch ab dem 1. Januar 2016 in Kraft treten kann.