Am 8.7. hat die SPD-Bundestagsfraktion Antrag „Änderung des Vormundschaftsrechts und weitere familienrechtliche Maßnahmen“ eingebracht. Der Schutz von Kindern wurde bereits in der 16. Legislaturperiode mehrfach verbessert. Das Bundesjustizministerium hat jetzt einen Referentenentwurf zur Änderung des Vormundschaftsrechts vorgelegt, der jedoch nur Teile des Vormundschaftsrechts neu regelt.

Dieser Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, geht der SPD-Bundestagsfraktion jedoch nicht weit genug. Die von der Bundesregierung angekündigte Gesamtreform des Vormund-schaftsrechts ist dringend erforderlich. Hierzu enthält der vorgelegte Antrag zur Änderung des Vormundschaftsrechts zahlreiche konkrete Vorschläge.

Die Fraktion begrüßt die im Referentenentwurf vorgesehene Beschränkung der Anzahl von Amtsvormundschaften auf 40. Diese Fallzahlbegrenzung muss allerdings für alle Formen der Vormundschaft gelten, nicht nur für die Amtsvormundschaft. Der Vormund läuft bei einer größeren Zahl von Mündeln Gefahr, wegen des fehlenden persönlichen Kontakts keine Kenntnis von den tatsächlichen Verhältnissen zu bekommen, in denen sein Mündel lebt. Es wurden Fälle bekannt, in denen ein Vormund bis zu 200 Mündel betreute. Darüber hinaus fordert die Fraktion eine stärkere Beteiligung des Mündels und eine Verbesserung seiner verfahrensrechtlichen Stellung, die Förderung der Einzelvormundschaft, eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Familiengericht und Jugendamt, eine ständige Richterfortbildung sowie Verbesserungen im Bereich der Pflegeverhältnisse.