"Ich bin zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Überhangmandate für verfassungswidrig erklären wird.

Überhangmandate verleihen manchem Wähler ein doppeltes Stimmengewicht. Das steht im Widerspruch zu dem zentralen Versprechen unserer Demokratie: das gleiche Stimmrecht für alle.

Weil Überhangmandate die Proportionalität der Zweitstimmenergebnisse grob verzerren können, sind sie ein giftiger Stachel im Fleisch der Wahlrechtsgleichheit.

Überhangmandate werden ein immer größeres Problem für unsere parlamentarische Demokratie. Jede weitere Partei, die Mandate im Bundestag erhält, erhöht nach dem geltenden Wahlrecht der Koalition die Zahl der Überhangmandate um fünf bis sieben Mandate.

Im schlimmsten Fall können Überhangmandate die Mehrheiten im Bundestag umdrehen. Das dreht den Wählerwillen in sein Gegenteil und ist klar verfassungswidrig."

Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung in Sachen „Negatives Stimmgewicht/Überhangmandate“