„Ich begrüße das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Minderheitenrechten im Deutschen Bundestag. Es bestätigt unsere Rechtsauffassung im vollen Umfang. Wir haben mit ganz breiter Mehrheit die Rechte der Opposition für diese Wahlperiode gestärkt, um auch einer kleinen Opposition eine effektive Oppositionsarbeit zu ermöglichen. Es ist für die parlamentarische Demokratie elementar, dass die Opposition auch in Zeiten einer großen Koalition die parlamentarische Kontrolle wirkungsvoll ausüben kann. Die Zustimmung auch der Grünen-Fraktion zu dieser Regelung zeigt, dass wir hier eine gute Lösung gefunden haben.

Es kann aber keine spezielle Bevorzugung der Oppositionsfraktionen geben, wie das Bundesverfassungsgericht zu Recht feststellt: Nach dem Grundgesetz hat ein Viertel der Bundestagsabgeordneten das Recht, beim Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage zu erheben. Dabei bleibt es und das ist auch richtig. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Wahrnehmung der Oppositionsrechte zu Recht an bestimmte Quoren gebunden ist“, erklärt die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin Christine Lambrecht.