Armand Zorn, stellvertretender Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion:
"Heute beschließt der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz. Das zeigt, dass Union und SPD trotz unterschiedlicher Ausgangslagen pragmatische Lösungen finden und Verantwortung übernehmen.
Wir verbessern den Mieterschutz gegenüber der bisherigen Regelung deutlich. Gleichzeitig schaffen wir Planungssicherheit für die Wärmewende: Klimaneutrales Heizen im Neubau wird ab 2030 zum Standard, ab 2045 werden keine Heizungen mit fossilen Brennstoffen mehr betrieben. Damit schaffen wir die Grundlage dafür, dass Wärmepumpen und Fernwärme künftig die Regeloptionen beim Heizungstausch werden.
Zudem bleibt die Förderung für klimafreundliche Heizungen bestehen. Wir werden sie künftig jedoch stärker auf kleine und mittlere Einkommen ausrichten. So sorgen wir dafür, dass sich möglichst viele Menschen den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung leisten können.“
Helmut Kleebank, zuständiger Berichterstatter:
"Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetzes verbinden wir ein klares Bekenntnis zum Klimaschutz mit starkem Mieterschutz. Wir schaffen für alle Akteure Planungssicherheit durch die verbindliche Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe bis 2045. Gleichzeitig bewahren wir die Mieterinnen und Mieter vor Kostenfallen, indem wir die Modernisierungsumlage beim Heizungstausch weiterhin auf 50 Cent pro Quadratmeter begrenzen. Darüber hinaus beteiligen wir Vermieter beim Einbau fossiler Heizungen hälftig an den CO2-Kosten, Netzentgelten sowie dem biogenen Anteil. Dabei stellen wir sicher, dass der biogene Anteil auf Gas- und Ölrechnungen transparent ausgewiesen wird. Das Bundeskartellamt wird dies künftig prüfen, um Missbrauch zu vermeiden."