„Die Freiheit der Kunst und die Freiheit der Meinungsäußerung gehören zu den unverzichtbaren Grundpfeilern unserer Demokratie. Wer diese Freiräume beschneidet, riskiert den Kern unserer offenen Gesellschaft. Gerade deshalb müssen wir sensibel reagieren, wenn staatliche Stellen beginnen, in kulturelle Entscheidungsprozesse einzugreifen.
Die jüngst erfolgte Überprüfung von Nominierten für den Deutschen Buchhandlungspreis durch den Verfassungsschutz im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens wirft schwerwiegende Fragen auf und muss in der Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Ein solches Vorgehen betrifft nicht nur Einzelpersonen oder Akteure, sondern setzt ein grundsätzliches Signal: Soll staatliche Sicherheitsbewertung künftig darüber mitentscheiden, welche Stimmen im kulturellen Raum gehört werden dürfen? Die Antwort darauf kann nur lauten: nein.
Wenn der Staat kunst- und kulturbezogene Entscheidungen mit geheimdienstlichen Prüfmechanismen flankiert, entsteht der Eindruck einer problematischen Verschiebung: weg von der Offenheit demokratischer Debatte, hin zu einer potenziellen Vorselektion kritischer oder unbequemer Stimmen und Positionen. Eine freiheitliche Demokratie verträgt Kritik, Zuspitzung und auch Provokation. Wir müssen daher klar benennen: Diskursräume dürfen nicht durch staatliche Eingriffe verengt werden. Die Aufgabe des demokratischen Rechtsstaats ist es, Freiheit zu schützen – nicht, sie im vorauseilenden Misstrauen zu beschneiden.“