„Wir haben im Koalitionsvertrag explizit vereinbart, dass eine solche Reform auch und gerade im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgestaltet werden muss. Dass es also auch mal möglich ist, das Kind am Nachmittag zum Fußballtraining zu bringen und danach weiterzuarbeiten - aber eben nicht, dass mein Chef mir gegen meinen Willen sagt: Du hast morgen die Schicht von 9 bis 22 Uhr. Flexibilisierung ist ja keine Einbahnstraße.

Entsprechend wichtig ist dann eben auch die gleichzeitige Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten, so dass es auch keine unbezahlten Überstunden mehr gibt. Im Koalitionsvertrag ist zudem festgehalten, dass die neue Arbeitszeitregelung keine Ausweitung der Arbeitszeit gegen den Willen der Beschäftigten sein darf. Hier muss es natürlich einen Interessenausgleich geben. Dafür sind die Sozialpartner genau die richtige Adresse und Tarifverträge unverzichtbar.“