In der Debatte über eine Abschaffung des Kooperationsverbots im Grundgesetz wirft Bundesministerin Wanka heute erneut Nebelkerzen. Wieder einmal erklärt sie, die Bundesregierung wolle das Grundgesetz ändern, um Hochschulen mit Mitteln des Bundes zu stärken.

Vorgelegt hat die Bundesregierung aber einen Gesetzentwurf zur Änderung des Artikel 91b Grundgesetz, der nur darauf abzielt, ausgewählte Einrichtungen von überregionaler Bedeutung an Hochschulen zu fördern. Eine Leuchtturmförderung wird so uminterpretiert in eine Breitenförderung.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für einen kooperativen Bildungsföderalismus ein. Hierzu wollen wir das Kooperationsverbot bei der Bildung umfassend aufheben. Wir sprechen uns für einen neuen Grundgesetzartikel 104c aus, mit dem dauerhafte Finanzhilfen des Bundes für Bildung und Wissenschaft ermöglicht werden.

Dieser Vorschlag scheiterte bisher an der Blockade von unionsgeführten Ländern wie Bayern und Hessen und an der mangelnden Bereitschaft der Bundesregierung über Alternativen zu ihrem Regelungsvorschlag auch nur zu diskutieren. Die Menschen in unserem Land werden es aber durchschauen, wenn Ministerin Wanka in den Medien eine Offenheit darstellt, die mit dem politischen Handeln der Bundesregierung absolut nichts zu tun hat.