Franziska Kersten, agrarpolitische Sprecherin:

Wir müssen für sauberes Wasser sorgen und die notwendige Reduzierung von Nährstoffeinträgen in unseren Gewässern erfolgreich umsetzen. Dabei wollen wir Verursachergerechtigkeit für die Landwirtschaft schaffen.

„Das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur EU-Nitratrichtlinie wirft ein weiteres Schlaglicht auf das Dauerthema Düngung und Gewässerreinhaltung. Offensichtlich ist die bisherige Rechtsauffassung der Bundesregierung, dass die Düngeverordnung unser Nationales Aktionsprogramm im Sinne der Nitratrichtlinie ist, nicht mehr haltbar.

Für uns sind bei dem Thema mehrere Punkte entscheidend. Wir müssen für sauberes Wasser sorgen. Das sind wir den Menschen in unserem Land, der Umwelt und den nächsten Generationen schuldig. Aus diesem Grund hat die Europäische Gemeinschaft bereits 1991 die Nitratrichtlinie erlassen. Die Umsetzung wurde bisher viel zu lange verschleppt und mehrere Vertragsverletzungsverfahren waren die Folge.

Die Umsetzung der Anforderungen der EU ist entscheidend. Wir dürfen kein neues Vertragsverletzungsverfahren riskieren und müssen daher jetzt das Urteil zügig umsetzen und den Nationalen Aktionsplan verabschieden.

Wichtig bei diesen Vorhaben ist, dass die Landwirtschaft in den letzten Jahren schon viel bei der Reduktion der Nährstoffeinträge erreicht hat und wir aus diesem Grund auch diejenigen Landwirtinnen und Landwirte entlasten wollen, die in roten Gebieten gewässerschonend wirtschaften. Hierfür brauchen wir aber rechtssichere Instrumente, die einen robusten Nachweis für Nährstoffflüsse und die erreichten Reduktionen ermöglichen.

Da die Stoffstrombilanzverordnung in der bisherigen Form ihrer Steuerungsfunktion nicht mehr nachkommen konnte und aufgehoben wurde. Jetzt arbeiten wir intensiv daran, eine europarechtskonforme und bürokratiearme Lösung im Düngerecht zu erreichen. Hierbei werden Umwelt- und Landwirtschaftsministerium an einem Strang ziehen. Insofern ist das Urteil ein Ansporn, jetzt schnell gute Ergebnisse zu liefern.“