Heute wird das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit in 1. Lesung beraten. Damit machen wir einen wichtigen Schritt in Richtung einer modernen und zukunftsorientierten Justiz. Das neue Verfahren wird für zivilrechtliche Streitigkeiten vor den Amtsgerichten gelten, bei denen es um die Zahlung einer Geldsumme geht – zunächst an ausgewählten Pilotgerichten. Es ermöglicht, Klagen und Anträge bequem von zu Hause aus einzureichen. Die Gerichtskosten werden im Online-Verfahren abgesenkt.

Daniel Rinkertzuständiger Berichterstatter:

„Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir die Grundlage dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Zahlungsansprüche künftig einfacher und schneller vor den Amtsgerichten geltend machen können – in einem durchgängig digitalen Verfahren. Damit gestalten wir eine moderne Justiz, die schneller, bürgerfreundlicher und effizienter arbeitet, indem wir bürokratischen Aufwand minimieren und Abläufe digitalisieren.“

Carmen Wegge, Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz:

„Unser Ziel ist eine leicht zugängliche und barrierearme Justiz für alle. Das Online-Verfahren senkt die Kosten von Gerichtsverfahren und schafft einen zusätzlichen digitalen Zugang, den man bequem von der Couch aus nutzen kann. Mit diesem Gesetzentwurf werden wir nun einen wichtigen Baustein in unserer Gesamtstrategie für die Modernisierung der Justiz angehen: Gemeinsam mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig machen wir unsere Justiz modern und bürgerfreundlich.“