Mit dem zweiten Patentrechtsmodernisierungsgesetz stärkt die Koalition Deutschland als Wirtschafts- und Innovationsstandort. Kernelement des Gesetzes ist, dass künftig die Verhältnismäßigkeit geprüft wird, wenn ein Unterlassungsanspruch durchgesetzt werden soll. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird hierdurch gesetzlich verankert.
Nina Scheer, zuständige Berichterstatterin:
„Deutschland gilt aufgrund seines hohen Schutzniveaus für geistiges Eigentum als einer der attraktivsten Innovationsstandorte. Diese Errungenschaft wollen wir mit dem zweiten Patentrechtsmodernisierungsgesetz für die Zukunft sichern. In einer immer komplexeren Welt mit immer detaillierteren Technologien kann es aber gelegentlich zu fahrlässigen Patentverletzungen kommen. Würde ein Unterlassungsanspruch des Patentinhabers hier zu einer unverhältnismäßigen Härte führen, ist der Unterlassungsanspruch ausnahmsweise ausgeschlossen. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat sich in den Verhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Ausschluss auch bei einer unverhältnismäßigen Härte gegenüber Dritten greift – beispielsweise, wenn sonst ein lebensnotwendiger Impfstoff nicht an den Markt gehen könnte.“
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:
„Gerade die Innovationstreiber in Deutschland haben immer häufiger Probleme mit so genannten ‚Patent-Trollen‘. Diese sichern sich keine Patente, um Innovationen zu fördern, sondern um sie in zweckentfremdender Weise allein als Drohpotenzial zu nutzen. Aus Sorge vor einem Produktionsstopp, der mit einem Unterlassungsanspruch erwirkt werden könnte, zahlen die Unternehmen häufig horrende Summen an die Patent-Trolle. Für diese missbräuchliche Verwendung ist der Patentschutz nicht da. Das Patentrecht soll die Wirtschaft schützen, es darf sie aber nicht unverhältnismäßig behindern.“