Der gestern beschlossene Entwurf des Steueränderungsgesetzes enthält zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamts und bildet den Auftakt zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Zukunftspakts Ehrenamt. Kernpunkte sind die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro, die Ausweitung der Haftungsprivilegierung auf einheitlich 3.300 Euro sowie höhere Freigrenzen für gemeinnützige Vereine.

Bettina Lugk, Sprecherin für Sport und Ehrenamt:

„Ehrenamt und Engagement sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Millionen Menschen setzen sich tagtäglich freiwillig für andere ein – im Sportverein, bei der Feuerwehr oder in sozialen Projekten. Mit dem Zukunftspakt Ehrenamt setzen wir ein klares Signal: Wir wollen die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement nachhaltig verbessern, Bürokratie abbauen und damit das Ehrenamt mit konkreten Maßnahmen stärken. Die heute beschlossenen Maßnahmen bilden dabei nur den Auftakt, weitere Schritte werden folgen.“

Frauke Heiligenstadt, finanzpolitische Sprecherin:

„Mit der Erhöhung der Ehrenamtspauschale und der Übungsleiterpauschale profitieren die Engagierten direkt – ihr Einsatz wird steuerlich besser anerkannt und gewürdigt. Für gemeinnützige Vereine bedeuten die höheren Freigrenzen, unter anderem bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung von 50.000 Euro auf 100.000 Euro pro Jahr, eine spürbare Entlastung im Vereinsalltag. Das schafft mehr Freiraum für das, worauf es ankommt: die konkrete Arbeit vor Ort.“