Es war mehr als ein symbolischer Akt, als der Deutsche Bundestag gestern Abend noch einmal ausdrücklich festgestellt hat, dass die Opfer der NS-„Euthanasie” und die Opfer der Zwangssterilisation als Verfolgte des NS-Regimes anzuerkennen sind. Es geht um die Realisierung ganz konkreter Projekte, die dabei helfen werden, Lücken in der Aufarbeitung zu schließen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich insbesondere für eine nachhaltige Unterstützung der Gedenkstätten an Orten der ehemaligen „T4”-Tötungsanstalten ein, erklärt Marianne Schieder.