Der Deutsche Bundestag wird heute das Mieterstromgesetz beschließen, mit dem auch Mieterinnen und Mieter an der Energiewende teilhaben können. Eine Beteiligung an der Energiewende war bislang nur für Menschen möglich, die Wohneigentum besitzen oder genug finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um zum Beispiel Miteigentümer an einem Windpark zu sein, sagen Bernd Westphal und Johann Saathoff.