Die Kultusminister der Länder haben sich auf ein vollkommen neues Zulassungsverfahren zur Vergabe von Studienplätzen in der Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin sowie in der Pharmazie geeinigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 19. Dezember 2017 entschieden, dass das Zulassungsverfahren in der Humanmedizin in Teilen verfassungswidrig ist und vorgegeben, die Zulassung bis Ende 2019 neu zu regeln. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass den Kultusministern eine Einigung zu einer grundlegenden Reform geglückt ist, erklärt Karamba Diaby.