Hauptleidtragende dieser Zustände sind die Menschen in den ärmsten Ländern der Welt, die die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln aufgrund der hohen Preise immer weniger sicherstellen können. Auch das Welternährungsprogramm der UNO hat zunehmend Probleme mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln diesen Ländern zu helfen.

Die Warenterminbörsen waren ursprünglich ein Instrument des Risikomanagements zur Absicherung extremer Preisschwankungen, sind aber seit der Deregulierung der Finanzmärkte zum Ziel von spekulativen Geschäften geworden. Damit hat sich der Handel mit Getreidederivaten vom realen Markt gelöst.

Sowohl die Landwirte als auch die Händler können sich immer weniger auf die Warenterminbörsen verlassen, um den richtigen Zeitpunkt für den Verkauf bzw. Kauf der Agrarprodukte zu bestimmen. Damit verliert das Instrument seine ursprüngliche Bedeutung für die Landwirtschaft. Knappheitssignale werden nicht mehr erkennbar. Spekulationen verstärken die Preisschwankungen auf dem Weltmarkt und hemmen im Ergebnis Investitionen in die Zukunft.

Einsatz im Rahmen der G20

In dem Antrag „Spekulation mit agrarischen Rohstoffen verhindern“ (Drs. 17/3413) fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung auf, sich auf internationaler Ebene, insbesondere im Rahmen der G20, dafür einzusetzen, dass die Warenterminbörsen ihre ursprüngliche Aufgabe des Risikomanagements für die Landwirtschaft wieder erfüllen können, und Nahrungsmittelspekulationen zu Lasten der Ärmsten der Armen verhindert werden, und deshalb

  • der Handel mit Agrarrohstoffen möglichst über Börsen oder zentrale Clearingstellen abgewickelt wird
  • ausschließlich standardisierte Produkte handelbar sind
  • eine Mindesthaltepflicht für Termingeschäfte eingeführt wird, die kurzfristige Spekulationen verhindert
  • Meldepflichten für Kontrakte, die außerhalb von Börsen oder zentralen Clearingstellen geschlossen werden, eingeführt werden
  • die Märkte durch regelmäßige Veröffentlichung der Daten wie in den Vereinigten Staaten wieder transparent werden
  • im Rahmen der geplanten EU-Verordnung zu Over-the-counter-Derivaten und im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinien zu Märkten für Finanzinstrumente (MiFID) und zu Marktmissbrauch (MAD) diese Punkte umzusetzen.

      

Der Antrag wurde von der schwarz-gelben Koalition im Plenum abgelehnt.