Das Gesetz passt die Etikettierung von Rindfleisch an geänderte EU-Definitionen und Bezeichnungen an. Des Weiteren verbessert es die Kontrolle der tatsächlichen Belegung in Hühnerställen und schützt damit die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung, wenn diese bewusst Eier einer bestimmten Haltungsart kaufen. Hierzu wurde der Gesetzentwurf während der parlamentarischen Beratung geändert. So soll es künftig nur noch eine Kennnummer pro Stall geben, um Überbelegung von Ställen leichter feststellen zu können. Außerdem wurde die Meldefrist bei einer Änderung der Haltungsform von zwei Wochen auf zwei Tage verkürzt.