Im Mittelpunkt der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses steht nach wie vor die Zusammenarbeit zwischen dem deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) und der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) auf Grundlage eines Memorandum of Agreement (Vereinbarungsprotokoll) zwischen Deutschland und den USA aus dem Jahr 2002. Dies entspricht dem Themenkomplex 1 des Untersuchungsauftrages.

Bisher keine Anhaltspunkte für massenhafte Weiterleitung von Daten

Nach der bisherigen Beweisaufnahme durch Aktensichtung und Zeugenbefragung wisse man, dass in der BND-Abhörstation in Bad Aibling nicht nur satellitengebundene Kommunikation aus Krisengebieten gefiltert und zum Teil an die NSA weitergegeben worden sei, sagte Christian Flisek, SPD-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss. Im Zeitraum von 2003 bis 2008 habe man dort auch kabelgebundene Kommunikation (Telefonie- und Internetdaten) verarbeitet. Bisher hätten jedoch alle dazu vom Ausschuss vernommenen Zeugen glaubhaft bestritten, dass im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Amerikanern Daten deutscher Bürgerinnen und Bürger massenhaft oder unkontrolliert an die NSA weitergegeben wurden, so Flisek. Auch nach der bisherigen Aktenauswertung gebe es dafür keine Anhaltspunkte. Er betonte jedoch, dass sich diese Aussage nur auf den bisherigen Ermittlungsstand bezieht.

Für amerikanische Verhältnisse hat Deutschland zu viel gefiltert

„Nach meiner Ansicht wurde das Projekt „Eikonal“ von den USA abgebrochen“, stellte Flisek fest. Denn die Erwartungen der Amerikaner seien nicht erfüllt worden, da aus ihrer Sicht die Deutschen zu penibel gefiltert und selektiert hätten, so dass die weitergeleiteten Daten für die USA keinen nachrichtendienstlichen Wert mehr gehabt hätten. Das Projekt umfasste die Zu-sammenarbeit von BND und NSA bei der Erfassung kabelgebundener Kommunikation am Datenknoten in Frankfurt.

Bundeskanzleramt soll Geheimdienstarbeit gesetzlich reformieren

Ebenso habe die bisherige Beweisaufnahme und dabei vor allem die Befragung der Datenschutzbeauftragten des BND gezeigt, dass die gesetzlichen Grundlagen, auf der der BND operiere, unzureichend seien und es dringend einer Reform bedürfe, berichtete Flisek. „Diese Forderung adressiere ich an das Bundeskanzleramt“, bekräftigte er. Die Bundesregierung müsse sich angesichts der bisherigen Untersuchungsresultate des Ausschusses und auch im Interesse der Arbeit der Geheimdienste damit befassen und einen Reformprozess einleiten. Er selbst stehe für eine Evaluierung der gesetzlichen Grundlagen. Reformbedarf sieht der SPD-Obmann vor allem beim Umgang mit Telekommunikationsdaten, die der BND im Ausland gewonnen hat, sowie beim Verfahren mit dem sog. Ausland-Ausland-Verkehr, der jedoch im Inland erfasst werde. Darunter fallen Daten aus der Satelliten-Kommunikation, die im Inland empfangen werde, wie auch kabelgebundene Kommunikation, die vom Ausland ins Ausland durch Deutschland geleitet werde. Die allgemeine gesetzliche Aufgabenzuweisung für den BND reiche für die Datenerfassung nicht aus, was auch führende Verfassungsrichter bestätigt hätten, so Flisek. Auch bei der Auslandsaufklärung müsse das Grundrecht nach Artikel 10 (Schutz des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses) beachtet werden.

Gesetze müssen auf Augenhöhe mit der technischen Entwicklung sein

Außerdem fordert Flisek, die gesetzlichen Grundlagen an die technische Entwicklung anzu-passen. Denn heute würden noch immer Gesetze angewandt, die aus der Zeit der analogen Kommunikation stammen. Die Rechtsnormen müssten künftig der digitalen Welt gerecht werden. Um den Grundrechtsschutz dauerhaft gewährleisten zu können und auf Augenhöhe mit der Technik zu bleiben, soll nach Auffassung von Flisek ein permanentes Monitoring der nachrichtendienstlichen Datenerfassung geschaffen werden. Für ihn sei es Ziel, dass Deutschland auf diesem Gebiet Vorreiter werde. Als „Legitimitäts-Weltmeister“ bei seiner eigenen nachrichtendienstlichen Arbeit könne sich Deutschland auch gegenüber ausländi-schen Diensten in Verhandlungen stärker für die Achtung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands einsetzen. Doch dazu müsse Deutschland zuerst seine Hausaufgaben machen, sagte der SPD-Obmann.

Zeugen zu technischen Abläufen in Bad Aibling befragen

Am 6. November befragt der Ausschuss zunächst in öffentlicher und dann in nichtöffentlicher Sitzung einen Sachgebietsleiter der BND-Abhörstation in Bad Aibling, der dort von 2003 bis 2007 in dem gemeinsamen Projekt mit der NSA (Joint SIGNIT Activity - JSA) tätig war, sowie dessen Nachfolgerin. Beide sollten eigentlich bereits am 16. Oktober vernommen werden, was jedoch auf Grund von zu spät bzw. unvollständig gelieferten Akten, die mit der Vernehmung in Verbindung standen, abgebrochen wurde.
Bei der Befragung werden die technischen Abläufe, der Umfang der Datenerfassung, der Datenspeicherung, die Ausfilterung deutscher Kommunikationsdaten, die Suche nach nach-richtendienstlich relevantem Material und die Übergabe von Daten an die USA im Vorder-grund stehen. Beide Zeugen waren die Verbindungsglieder zwischen BND und NSA. In Bad Aibling wurden sowohl die Satelliten-Daten als auch die Kabeldaten aus Frankfurt verarbeitet. Darüber hinaus will sich Flisek ein Bild davon machen, mit welchem Aufwand und welchem Ertrag die verschiedenen Filter- und Übermittlungssysteme funktionieren. Dabei geht es ihm auch darum, ob Systeme wie X-Keyscore, die von den Amerikanern stammten, der IT-Sicherheit genügen oder ob womöglich sie für die USA Hintertüren zu den Daten enthalten könnten.

Bis Jahresende Befragung von BND-Mitarbeitern abschließen

Bis zum 18. Dezember will der NSA-Untersuchungsausschuss die Befragung von Zeugen aus den verschiedenen Ebenen des BND bis zum früheren BND-Präsidenten Hanning ab-schließen. In seiner Sitzung am 6. November will der Ausschuss zudem die Ladung weiterer Zeugen beschließen. Dazu gehört ein ehemaliger Sachgebietsleiter, der von 2001 bis 2005 Referatsleiter für IT-Sicherheit beim BND war und heute Referatsleiter Telekommunikation / Betriebszentrum ist. Ebenso ist geplant, den früheren G10-Juristen des BND sowie den ehemaligen Projektleiter von „Eikonal“ zu befragen.