Angesichts der Komplexität dieser Problemfelder und der vielfältigen Bezüge zu ethischen Wertvorstellungen ist im Vorfeld und im Rahmen gesetzgeberischer Initiativen ein intensiver Austausch zwischen Wissenschaft, Öffentlichkeit und Politik erforderlich. Mit dem Deutschen Ethikrat hat der Deutsche Bundestag durch das Gesetz zur Einrichtung des Deutschen Ethikrates – EthRG – in der Nachfolge des Nationalen Ethikrates in der 16. Wahlperiode ein Ethikberatungsgremium zu Fragen der Ethik insbesondere in den Lebenswissenschaften eingerichtet. Es vereinigt in sich große Sachkompetenz und soll Parlament und Regierung beraten. Dieses Gremium wurde ergänzt durch ein parlamentarisches Begleitgremium, das die Verzahnung und Zusammenführung von ethischer Sachkompetenz im Deutschen Ethikrat und parlamentarischer Arbeit gewährleisten sollte.
Im Tätigkeitsbericht des Ethikbeirates der letzten Wahlperiode wurde die Erforderlichkeit einer parlamentarischen Begleitung der Beratungen über ethische Grundsatzfragen und der Arbeit des Deutschen Ethikrates durch alle Fraktionen anerkannt und betont. Deshalb fordern Abgeordnete in einem Gruppenantrag „Einrichtung eines Parlamentarischen Beirats zu Fragen der Ethik (Ethikbeitrat)“ auch in der 17. Legislaturperiode ein entsprechendes Gremium einzurichten. Der Antrag vereinigt mit 241 die meisten Unterschriften auf sich, die ein Gruppenatrag bis jetzt erreicht hat. Darunter 145 Unterschriften von Abgeordneten der SPD, 65 von Bündnis 90/Die Grünen, 29 von der Linken und zwei aus den Reihen der FDP. Lediglich die Union lehnt einen parlamentarischen Ethikbeirat ab. Laut dem Gruppenantrag sollen dem Gremium achtzehn ordentliche und achtzehn stellvertretende Mitglieder angehören. Die Fraktion der CDU/CSU soll je sieben ordentliche und sieben stellvertretende Mitglieder entsenden, die Fraktion der SPD je vier ordentliche und vier stellvertretende Mitglieder, die Fraktion der FDP je drei ordentliche und drei stellvertretende Mitglieder, die Fraktion DIE LINKE. je zwei ordentliche und zwei stellvertretende Mitglie der und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN je zwei ordentliche und zwei stellvertretende Mitglieder in diesen Beirat.