Bundesverfassungsgericht erklärt Sondergremium zu EFSF-Maßnahmen für größtenteils illegal

Oppermann: Euro-Rettung wird transparenter und nachvollziehbarer

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstagmorgen entschieden, dass das Sondergremium zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF größtenteils gegen die Verfassung verstößt. Nur wenn das Gremium Entscheidungen zum Ankauf von Staatsanleihen durch die EFSF an den Börsen treffe, sei es mit der Verfassung vereinbar. Das kann, um Spekulationen an den Märkten zu verhindern, in dem Geheimgremium geklärt werden. Die Abgeordneten dürfen ansonsten nicht in diesem exklusiven Geheimgremium über die deutsche Beteiligung an Rettungsaktionen in der Euro-Zone entscheiden.

Euromünzen
(Foto: BilderBox.com)

Die Bundestagsabgeordneten Swen Schulz und Peter Danckert von der SPD-Fraktion hatten gegen die Bestimmung geklagt. Die Verlagerung von eiligen Entscheidungen auf das Sondergremium aus nur neun Abgeordneten schließe sie von den Entscheidungen aus und verletze deshalb ihre Abgeordnetenrechte, hieß es zur Begründung des Urteils.

Das Gericht habe bei der Entscheidung die Funktionsfähigkeit des Bundestags in der Finanzkrise sehr wohl im Blick behalten, betonte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. „Funktionsfähigkeit ist aber kein Selbstzweck, sondern bleibt bezogen auf das Ziel, möglichst viel parlamentarische Legitimation zu ermöglichen.“

"Das stärkt die Demokratie"

Thomas Oppermann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, sagte: „Das Bundesverfassungsgericht stärkt die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages und reduziert die Zuständigkeit des sog. 9er-Gremiums auf das absolut notwendige Mimumim. Das war die Forderung der SPD im Gesetzgebungsverfahren. Dadurch werden die Euro-Rettungsmaßnahmen transparenter und für die Menschen nachvollziehbarer.“ Oppermann ergänzte vor der Presse, dass Entscheidungen zur Euro-Rettung, bei denen es um viel Geld gehe, nun von der Bundesregierung transparent und öffentlich erklärt werden müssten. „Das stärkt die Demokratie“.

Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sagte, Schwarz-Gelb habe seinerzeit teilweise erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken zur Übertragung von weitreichenden Entscheidungen auf ein geheim tagendes Kleinstgremium beiseite gewischt. „Diese Bedenken und Einwände lagen also vor der Abstimmung vor und wurden negiert. Heute steht die Koalition deshalb vor dem Scherbenhaufen ihrer Politik.“

Axel Schäfer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD, erklärt: „Natürlich muss es in eng begrenzten, sauber definierten Einzelfällen auch möglich sein, Entscheidungen schnell, nichtöffentlich und trotzdem hinreichend parlamentarisch legitimiert zu treffen. Unsere Sorge, dass die von Schwarz-Gelb durchgesetzten Regeln zur Einsetzung eines 9er-Gremiums dafür nicht geeignet sind, wurde heute höchstrichterlich bestätigt.“

Thomas Oppermann sagte vor der Presse, dass nun Entscheidungen der Regierung zur Euro-Rettung, bei denen es um viel Geld gehe, von der Bundesregierung transparent und öffentlich erklärt werden müssten. "Das stärkt die Demokratie."

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