Bereits am 11. September wird Generalbundesanwalt Range die Obleute des NSA-Untersuchungsausschusses über das Ermittlungsverfahren zu dem BND-Mitarbeiter Markus R. unterrichten. Markus R. soll weitreichende Informationen an die USA geliefert haben. Dazu soll er insgesamt 218 Dokumente weitergeleitet haben, aus denen auch hervorgehen soll, dass der BND Gespräche von US-Außenministern aufgezeichnet habe. Neben dem NSA-Untersuchungsausschuss ist mit der Aufklärung dieses Falls vor allem das Parlamentarische Kontrollgremium befasst.
Information über Gespräche mit befreundeten Geheimdiensten
Außerdem soll am 11. September der für die Geheimdienste zuständige Staatssekretär im Kanzleramt, Klaus-Dieter Fritsche, den Untersuchungsausschuss im Rahmen einer Beratungssitzung über seine Gespräche mit den befreundeten Geheimdiensten informieren. Bei den Gesprächen ging es um das Verfahren der Dokumentenvorlage für die parlamentarische Aufklärungsarbeit in Deutschland, wenn diese die Arbeit der jeweiligen Geheimdienste berühren.
Der Untersuchungsausschuss bleibe bei seiner Haltung, dass die Bundesregierung in Einzelfällen Abwägungen vorzunehmen habe, erläuterte Flisek. Wenn also ein befreundeter Geheimdienst nicht seine Zustimmung zur Vorlage des Dokuments erteile, dann müsse die Bundesregierung dennoch selbst abwägen, ob der Untersuchungsausschuss die Dokumente erhalte oder nicht. Diese Entscheidung werde dann vom Untersuchungsausschuss geprüft, so Flisek. Die parlamentarischen Kontrollrechte dürften nicht ausgehebelt werden.
Flisek ist sich sicher, dass ein praktikables Verfahren für die Dokumentenvorlage gegenüber dem Untersuchungsausschuss mit der Bundesregierung gefunden werde.
Snowden bleibt Schlüsselfigur
In Bezug auf eine mögliche Zeugenvernehmung von Edward Snowden erklärte Flisek, dass auf Grund der veränderten Aufenthaltsbedingungen von Snowden in Russland - die wohl weniger restriktiv seien - eine erneute Anfrage gestellt werde. Snowden sei nach wie vor eine Schlüsselfigur. Die ablehnende Haltung der Bundesregierung in Bezug auf die Vernehmung Snowdens bestehe zwar weiterhin. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses halten jedoch eine Zeugenbefragung Snowdens für notwendig.
Fünf Arbeitspakete für den Untersuchungsausschuss
In der Sommerpause habe man einen Arbeitsplan für den Untersuchungsausschuss erstellt, um den Fragenkatalog des Einsetzungsantrages abzuarbeiten, sagte Flisek. Dieser sieht fünf Pakete vor:
- Im Herbst bis zum Jahresende wird es darum gehen, wie die deutschen Dienste mit den Diensten der sog. Five-Eyes-Staaten (USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland) kooperiert haben. Dabei werden auch die Vorgänge in Bad Aibling eine Rolle spielen. Dort soll der BND Kommunikationsdaten z. B. aus Afghanistan und Somalia aufbereitet und an die NSA weitergeleitet haben. Deshalb wird der dortige Dienststellenleiter unter anderem als Zeuge geladen. Außerdem wird es um das Anzapfen des Datenknotens Frankfurt gehen sowie um das Thema „Ringtausch“, wonach deutsche Dienste z. B. Daten für amerikanische Dienste gesammelt und weitergeleitet hätten und umgekehrt, um die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen.
- Danach wird es um die Spionagetätigkeit und die Kommunikationsüberwachung durch die NSA und weitere Dienste gehen. Dabei soll auch geklärt werden, inwieweit deutsche Dienste oder Regierungsstellen die „Augen zugedrückt“ oder nichts gewusst haben. Außerdem wird überprüft, wie gut die deutsche Spionageabwehr funktioniert. Das berührt das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst (MAD), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), den Bundesdatenschutzbeauftragten und den Geschäftsbereich des Generalbundesanwaltes.
- Der Untersuchungsausschuss wird das qualitative und quantitative Ausmaß der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten der Five-Eyes-Staaten in Deutschland bilanzieren. Was wurde überwacht? Was ist gezielt durch gesetzliche Verpflichtungen US-amerikanischer IT-Konzerne und Telekommunikationsunternehmen erfolgt? Auch das Thema Wirtschaftsspionage wird erneut behandelt werden. Zudem wird es darum gehen, wie diplomatische Einrichtungen (Botschaften und Konsulate etc.) auf deutschem Boden für Spionagetätigkeiten genutzt werden. Und es wird geprüft, in welchem Ausmaß die deutsche Exekutive, Legislative und Judikative ausspioniert wurden.
- Es soll geklärt werden, ob die jeweilige Bundesregierung ihren Aufklärungs- und Informationspflichten vor allem gegenüber dem Parlament nachgekommen ist.
- Empfehlungen für eine Reformagenda hinsichtlich gesetzlicher Regelungen und der nationalen Geheimdienste sollen ausgearbeitet werden. Dazu soll geprüft werden, ob die Rechtsgrundlagen noch zeitgemäß sind und wie Änderungen technisch umgesetzt werden sollen. Außerdem wird eine effektivere parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste im Fokus stehen.
Höchste Standards für geheimdienstliche Operationen setzen
Der NSA-Skandal dürfe nicht ohne Folgen bleiben, sagte Christian Flisek. Den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sei es wichtig, dass die deutschen Geheimdienste auf dem Boden der Legitimität arbeiteten. Sie sollten „so etwas wie Legitimitätsweltmeister werden“, so Flisek. Es sollten die höchsten Standards gesetzt werden, die ein demokratischer Staat bei der Operation seiner Geheimdienste ansetzen könne. Damit könne Deutschland dann auch in internationale Verhandlungen gehen.
Hier können Sie die Bilanz von Christian Flisek zur bisherigen Aussschussarbeit nachlesen.