Der Antrag „Menschenrechtsschutz im Handelsabkommen der Europäischen Union (EU) mit Kolumbien und Peru verankern“ der SPD-Bundestagsfraktion wurde am 4. März im Deutschen Bundestag in 1. Lesung beraten. Die Bundesregierung soll darauf hinwirken, dass die Europäische Union die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Kolumbien und Peru nutzt, um die Menschenrechtslage in diesen Staaten zu verbessern.

Die seit 2007 laufenden Verhandlungen über ein biregionales Assoziationsabkommen der EU mit der Andengemeinschaft (CAN), der neben Kolumbien und Peru auch Ecuador und Bolivien angehören, wurden im Juni 2008 unterbrochen. Innerhalb der CAN konnte keine Übereinstimmung über den Handelsteil erzielt werden.

Daher verhandelt die EU seit Januar 2009 ein multilaterales Freihandelsabkommen separat mit Kolumbien und Peru. Die Europäische Kommission plant, auf dem VI. Gipfeltreffen zwischen EU und den Ländern Lateinamerikas sowie der Karibik (LAK) das multilaterale Freihandelsabkommen mit Kolumbien und Peru zu unterzeichnen. Die Verhandlungen sind in der Endphase.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert mit ihrem Antrag, dass das Abkommen nicht übereilt beim Gipfeltreffen unterzeichnet, sondern der politische Dialog der staatlichen und nicht-staatlichen Akteure intensiviert wird.