Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 10. November 2011 einstimmig beschlossen, eine Petition zur Erwägung an die Bundesregierung zu überweisen, welche die Anwendung des Übungsleiterfreibetrages auch auf Schiedsrichter und Kampfrichter im Amateurbereich zum Inhalt hat.

Die Große Koalition hat vor drei Jahren auf Initiative der SPD beschlossen, den Steuerfreibetrag für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer von 1.848 Euro auf 2.100 Euro jährlich zu erhöhen. Dabei wurden jedoch die Schiedsrichter und Kampfrichter schlicht vergessen.

Auf diesen Umstand hat ein Bürger mit einer Petition aufmerksam gemacht. Der Petitionsausschuss hat sich der Argumentation des Petenten angeschlossen, wonach auch die Leitung von Spielen und sportlichen Wettkämpfen im Amateurbereich ein wichtiges gesellschaftliches Engagement darstellt, welches es steuerlich zu fördern gilt.

Die Bundesregierung wurde mit einem einstimmigen Votum aufgefordert, der Petition nachzukommen und eine Gesetzesänderung vorzubereiten.

Dies ist nicht nur als Erfolg für die vielen Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler, die sich als ehrenamtlich als Schiedsrichter und Kampfrichter engagieren, zu werten, sondern es ist auch ein Zeichen dafür, dass man mit einer Petition viel erreichen kann. Das ist gelebte direkte Demokratie.