Vier Tage nach dem Internationalen Tag der Kinderrechte hat der Bundestag den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion „Kinderrechte umfassend stärken“ abschließend beraten. Die SPD engagiert sich seit vielen Jahren dafür, Kinderrechte in Deutschland endlich im Grundgesetz zu verankern, doch Schwarz-Gelb steht auf auf der Bremse.

Die Umsetzung von Kinderrechten muss in Deutschland selbstverständlich sein

Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, die Gesetzgebung zu überprüfen, inwieweit sie mit den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und mit dem darin verankerten Kindeswohlvorrang in Einklang stehen.

Des Weiteren soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, indem rechtliche Änderungen im Aufenthalts- und Asylrecht vorgenommen werden. Dies ist hat die Bundesregierung, seitdem sie endlich im Jahr 2010 ihre diesbezügliche Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen hat, bislang versäumt. So werden Flüchtlingskinder weiterhin benachteiligt, denn sie z. B. keinen Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket.

Außerdem soll die Bundesregierung endlich einen Gesetzentwurf zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz erarbeiten, um damit der UN-Kinderrechtskonvention und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in der Verfassung zu entsprechen. Die Bundesregierung soll auch prüfen, wie Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe verankert werden können. Dabei sollen die in der Praxis erworbenen Kenntnisse einbezogen werden, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken.

Darüber hinaus soll der Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010” unter der Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen fortgeschrieben werden. Die Bundesregierung soll sich auf der EU-Ebene für die Einrichtung eines Monitoringsystem zur Überwachung der Kinderrechte sowie einen regelmäßigen EU-Staatenbericht, der an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu übermitteln ist, einsetzen.

Hintergrundinformation:

Am Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November wird weltweit der Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention gefeiert. Die Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen und besagt, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Die Konvention wurde vor 22 Jahren von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Die Bundesrepublik Deutschland hatte 1992 bei ihrer Ratifikation mehrere Erklärungen angebracht und diese erst nach vielfacher Kritik auch vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes im Juli 2010 zurückgenommen.