Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 10. Dezember 2008 das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt über ein Individualbeschwerdeverfahren angenommen. Das Zusatzprotokoll ermöglicht, dass Einzelpersonen oder Gruppen – auch im Namen anderer – Beschwerden einlegen können, wenn sie die im UN-Sozialpakt festgeschriebenen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verletzt sehen und den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben. Durch diesen Beschwerdemechanismus werden die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in ihrer Bedeutung gestärkt und den bürgerlichen und politischen Rechten gleichgesetzt. 32 Staaten haben das Zusatzprotokoll bislang gezeichnet, darunter zehn europäische Staaten.Die Bundesregierung hat zwar eine aktive und konstruktive Rolle bei der Erarbeitung des Zusatzprotokolls gespielt, allerdings zählt die Bundesrepublik Deutschland bislang nicht zu den Unterzeichnerstaaten. Dies schadet der Vorreiterrolle Deutschlands bei der  menschenrechtlichen Normensetzung.

Deshalb fordern die Sozialdemokraten, dass die derzeitige Bundesregierung das Zusatzprotokoll über ein Individualbeschwerdeverfahren zu unterzeichnen und den Ratifikationsprozess einzuleiten. Dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion den Antrag „Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt über ein Individualbeschwerdeverfahren ratifizieren“ vorgelegt, den der Bundestag am 20. Mai 2010 diskutiert hat. Deutschland hat bereits mehrere Individualbeschwerdemechanismen anerkannt. Deshalb ist es konsequent, auch dieses Zusatzprotokoll zu ratifizieren. Damit würden die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gestärkt und mit den bürgerlichen und politischen Rechten gleichgesetzt. Zum UN-Zivilpakt gibt es bereits ein solches Beschwerdeverfahren. Erfahrungsgemäß ist auch durch den neuen Beschwerdemechanismus nicht der von einigen befürchteten Flut von Beschwerden zu rechnen.