Dies soll dadurch erreicht werden, dass künftig Kontrollpläne durch die Länder erstellt sowie die Berichtspflichten der Mitgliedstaaten ausgeweitet werden.
Darüber hinaus wird den Kontrollbehörden der Vollzug erleichtert und es werden strafrechtliche Sanktionsregelungen für Verstöße und zusätzliche Bußgeldtatbestände eingefügt. Die Koalitionsfraktionen haben in einem Änderungsantrag einen Vorschlag des Bundesrates aufgegriffen: Keine aufschiebende Wirkung gegen eine Anordnung, einen Transport erstmal sicherzustellen, haben demnach Widerspruch und Anfechtungsklage.