Ganze achteinhalb Monate hat Frau von der Leyen gebraucht, um ein Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils ins Kabinett zu bringen. Um von ihrer Verzögerungstaktik abzulenken, versucht sie nun die SPD dafür verantwortlich zu machen, sollte in den verbleibenden zwei Monaten kein Gesetz zustande kommen.

Anstatt die längst bekannten Forderungen der SPD und der Wohlfahrtsverbände aufzugreifen, bleibt ihr Gesetzentwurf weit hinter den Notwendigkeiten zurück.

Frau von der Leyen hätte lieber die vergangenen achteinhalb Monate nutzen sollen, um mit Ländern und Kommunen konkrete Schritte für die Umsetzung und Finanzierung der Bildungsteilhabe und den Ausbau der Angebote zu vereinbaren. Stattdessen ist sie dem Phantom einer elektronischen Chipkarte nachgejagt, die viel Geld verschlingt und schon gar nicht am 1. Oktober 2011 verfügbar ist. Auch das Gutscheinmodell verursacht hohe Bürokratiekosten.

Wir wollen, dass das Geld für Bildungsteilhabe von Kindern ausgegeben wird und nicht für den Aufbau von Bürokratie. Deswegen fordern wir einen Ausbau der Infrastruktur, damit die Bildungsteilhabe von Kindern - auch von Kindern aus Familien mit niedrigem Einkommen - durch einen kostenfreien Zugang zu Ganztageseinrichtungen, Sport und Kultur und warmem Mittagessen realisiert werden kann.

Das Bundesverfassungsgericht hat in den Leitsätzen zu seinem Urteil eine transparente, nachvollziehbare, realitäts- und sachgerechte Ermittlung der Regelsätze gefordert. Dieser Vorgabe wird der Gesetzentwurf nicht gerecht. Die Ermittlung der Regelsätze ist weder transparent noch nachvollziehbar und schon gar nicht realitätstauglich. Vielmehr hat Frau von der Leyen die Referenzgruppe im Vergleich zur letzten Regelsatzermittlung willkürlich um ein Viertel verkleinert und nicht alle BezieherInnen von Leistungen nach dem SGB II beziehungsweise XII aus der Referenzgruppe ausgeschlossen. Die Art und Weise der Herausrechnung einzelner Ausgabepositionen ist methodisch falsch und die Ermittlung der Kinderregelsätze erfolgt in vielen Ausgabepositionen auf einer statistisch nicht aussagefähigen Datengrundlage. Jetzt so zu tun als ginge es um Tabak, Alkohol oder Glücksspiel ist infam.

Unsere Kritik wird von Wohlfahrtsverbänden und Kirchen geteilt.

Die Veränderungen der Zuverdienstgrenzen sind Makulatur und führen nicht zu mehr existenzsichernder Beschäftigung. Ohne eine Neuregelung von Mini- und Midi-Jobs und einen flächendeckenden Mindestlohn bleibt der Druck auf die Löhne tarifgebundener Betriebe erhalten, so dass der Niedriglohnsektor ausgeweitet wird.

Wir wollen, dass diejenigen, die vollschichtig arbeiten, am Monatsende von ihrem Lohn leben können. Nach dem Verfassungsgerichtsurteil brauchen wir ein neues Verständnis des Lohnabstandsgebotes: Erwerbsarbeit in Vollzeit muss ein Einkommen oberhalb der Bedürftigkeitsschwelle des sozio-kulturellen Existenzminimums ergeben. Deshalb ist die Einführung von flächendeckenden Mindestlöhnen unumgänglich.