„Mit der gestrigen Einigung haben wir viel erreicht: Mehr Unterstützung durch Beratung, Sicherheit und Schutz vor Gewalt und Demütigung. Als Bedingung für die Anmeldung wird der Zugang von Prostituierten zu sozialer und gesundheitlicher Beratung künftig gestärkt.
Wir zwingen aber niemanden zu einer Gesundheitsuntersuchung. Wir berücksichtigen die besondere Situation der unter 21-jährigen Prostituierten, treiben sie aber nicht in die Illegalität.
Zusammen mit der bereits vereinbarten Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und der Zuverlässigkeitsprüfung für Bordellbetreiber werden wir einen Gesetzentwurf vorlegen können, der den Namen Prostituiertenschutzgesetz verdient.“