Der Bundestag hat am 26. November den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion „Kinderrechte stärken – Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen” beraten.
Seit mehr als 16 Jahren verhindern CDU/CSU und FDP gemeinsam die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, die vor 20 Jahren verabschiedet wurde. Diese Blockade, die vor allem Flüchtlingskinder trifft, ist unverantwortlich und damit muss endlich Schluss sein. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, die 1992 gefasste Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Durch das Festhalten an der Erklärung leidet die kinderpolitische Glaubwürdigkeit Deutschlands. Es wird allerhöchste Zeit, dass alle Kinderrechte in Deutschland uneingeschränkt für alle hier lebenden Kinder gelten. Wir fordern, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, als Kinder im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention behandelt werden und denselben Schutz wie deutsche Kinder genießen. Die SPD wird es der schwarz-gelben Bundesregierung nicht durchgehen lassen, dass es in Deutschland weiter Kinder erster und zweiter Klasse gibt.
Die schwarz-gelbe Regierung unter Kohl hatte 1992 die UN-Kinderrechtskonvention nur unter Vorbehalt ratifiziert und Flüchtlingskindern den Status als Kind nur bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zuerkannt, während sie nach Artikel 22 der UN-Kinderrechtskonvention bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Kinder gelten. Deshalb gelten im deutschen Asylrecht 16-jährige Kinder als voll handlungsfähig und haben keinen Anspruch auf die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters. Ihr Schutzanspruch aus der UN-Kinderrechtskonvention wird ausgehöhlt. Das führt dazu, dass sie in der Praxis oftmals keine Leistungen nach dem Jugendhilferecht erhalten, obwohl Flüchtlinge unter 18 Jahren grundsätzlich dieselben Ansprüche nach dem Kinder- und Jugendhilferecht haben wie ihre deutschen Altersgenossen. Auch von schulischer Erziehung bleiben sie oft ausgeschlossen.
Die Rücknahme der Vorbehaltserklärung wurde vom Genfer UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes mehrfach angemahnt. Auch der Deutsche Bundestag hat dies mehrmals getan. Es ist erstaunlich, dass sich im Koalitionsvertrag eine Absichtserklärung zur Rücknahme findet. Wir werden nicht müde werden, Schwarz-Gelb daran zu erinnern.