"Wir haben heute beschlossen, dass bei der nächsten Wahl Überhangmandate durch Ausgleichsmandate neutralisiert werden," erklärte Thomas Oppermann nach der Einigung in Berlin. Die Reform war notwendig geworden, weil das Verfassungsgericht das von Union und FDP durchgesetzte Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt hatte. Vor allem die bisherige Praxis bei den Überhangmandaten hatten die Verfassungsrichter verworfen.
Oppermann zeigte sich nach der Verhandlungsrunde zufrieden mit dem Ergebnis: "Jetzt bestimmen wieder die Wählerinnen und Wähler, wie der Bundestag zusammengesetzt ist, und nicht länger ein verfassungswidriges Wahlrecht." Das neue Wahlrecht sei damit fair, gleich und demokratisch.