Doch Bundesarbeitsministerin von der Leyen hat sich monatelang im Streit um ihren Chipkartenvorschlag verzettelt und wertvolle Zeit vergeudet. Die läuft ihr nun davon. Die SPD-Bundestagsfraktion kritisiert den viel zu engen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren und warnt davor, das Existenzminimum nach Kassenlage zu definieren.

Grundrecht auf Bildung verwirklichen

Die Messlatte ist klar: Um den Auftrag des Verfassungsgerichts ernst zu nehmen, muss Frau von der Leyen die jeweils spezifischen Bedarfe von Erwachsenen und Kindern als Grundlage der Regelsätze transparent und sachgerecht ermitteln und vor allem auch die Bildungs- und Teilhabechancen aller Kinder umfassend sicherstellen. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Grundrecht auf Bildung definiert, das vom Bund garantiert werden muss.

Die SPD-Bundestagsfraktion legt besonderen Wert darauf, dass dieses Grundrecht auf Bildung ohne Wenn und Aber gewährleistet wird – und zwar ohne Kinder zu stigmatisieren oder zu diskriminieren. Dazu gehört, dass besondere Bedarfe – wie z.B. für Klassenfahrten oder Nachhilfeunterricht – gedeckt, ein kostenfreies Mittagessen in der Schule angeboten und der kostenfreie Zugang zu Sport- und Musikvereinen sowie anderen Freizeitmöglichkeiten jenseits der Schule ermöglicht werden müssen. Gutschein- oder Chipkartenlösungen speziell für Kinder von Langzeitarbeitslosen sind diskriminierend.

Vor allem aber muss die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur massiv ausgebaut werden, damit Kinder überhaupt ihren Anspruch auf Förderung und Teilhabe einlösen können. Für die SPD steht daher fest: Wichtiger als jede Chipkartendiskussion wäre es, die Infrastrukturen vor Ort zu stärken – kurz:  Kitas und Ganztagsschulen massiv auszubauen und allen Kindern kostenlose zur Verfügung zu stellen. Doch genau dieser Ansatz spielt bei Schwarz-Gelb keine Rolle.

Kein Existenzminimum nach Kassenlage

Statt die eigentlichen Fragen zu beantworten, hat sich Frau von der Leyen mit der Chipkarten-Diskussion monatelang nur um Nebenschauplätze gekümmert. Zwar gibt es nun seit dieser Woche einen ersten Entwurf eines Gesetzentwurfs – allerdings nach wie vor mit entscheidenden Leerstellen: Wie hoch die Regelsätze künftig sein sollen, verrät Frau von der Leyen immer noch nicht.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher, die Berechnungsgrundlagen endlich offen zulegen. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Elke Ferner warnte außerdem davor, „die Regelsätze je nach Kassenlage“ anzupassen.

Im Etatentwurf 2011 des Arbeits- und Sozialministeriums sind zur Umsetzung dieses umfassenden Auftrags 480 Millionen Euro vorgesehen – eine politisch willkürlich gesetzte Zahl ohne Berechnungsgrundlage. Die Haushaltspolitiker von Union und FDP haben diese Woche trotzdem noch einmal deutlich gemacht, dass es kein weiteres Geld im Sozialhaushalt geben wird. SPD-Fraktionsvize Dagmar Ziegler: „Das Pferd darf nicht von hinten aufgezäumt werden: Es kann nicht sein, erst zu entscheiden, wie viel Geld man ausgeben will, um dann den Bedarf auf eine politisch festgelegte Zahl hinzurechnen.“

Auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hubertus Heil kritisierte in einem Interview mit der „Braunschweiger Zeitung“, die Regierung habe nicht begriffen, dass das Verfassungsgerichtsurteil ein Paradigmenwechsel für die Politik ist: „Das Existenzminimum darf nicht politisch herunter gerechnet werden, es braucht eine klare Grundlage – und es ist offenbar höher zu veranschlagen als bisher.“ Um das sogenannte Lohnabstandsgebot einzuhalten, forderte Heil zudem einen gesetzlichen Mindestlohn.

Umverteilung nach dem Motto ‚linke Tasche - rechte Tasche‘

Auf massive Kritik der SPD-Fraktion stößt außerdem, dass Schwarz-Gelb im Gegenzug zur Neuberechnung der Regelsätze massive Kürzungen bei anderen Leistungen gerade auch für Langzeitarbeitslose vornimmt. Allein durch die Streichung des Elterngeldes für ALG-II-Empfängerinnen und -empfänger wollen Union und FDP 450 Millionen Euro jährlich bei bedürftigen Familien einsparen. Die für Familienpolitik zuständige SPD-Fraktionsvize Dagmar Ziegler: „Frau von der Leyen plant kaum mehr als eine Umverteilung nach dem Motto ‚linke Tasche - rechte Tasche‘: Es ist absurd, ALG-II-Bezieherinnen und Beziehern das Elterngeld zu streichen, dann etwa den gleichen Betrag in Form von Gutscheinen auszuteilen und hinterher zu behaupten, damit das Armutsproblem gelöst zu haben.“

Fraktionsvize Hubertus Heil warnte außerdem davor, eine Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze durch Kürzungen bei der Arbeitsmarktpolitik auszugleichen. Hintergrund ist, dass der sogenannte Eingliederungstitel des Arbeitsministeriums, aus dem vor allem die Arbeitsförderung für Langzeitarbeitslose finanziert wird, im kommenden Jahr um 1,3 Milliarden Euro gekürzt werden soll. Hubertus Heil:  „Wenn bei dieser Operation herauskommt, dass Langzeitarbeitslose zwar etwas mehr Geld zur Verfügung haben werden, aber ihnen gleichzeitig durch das Kürzen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen die Chance genommen wird, aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen, dann würde am falschen Ende gespart.“

Von der Leyen beschneidet Parlamentsrechte

Die Neuregelung beim Arbeitslosengeld II muss spätestens am 1. Januar 2011 Gesetz sein. Doch Frau von der Leyen verzögert die Neuregelung weiter: Einen fertigen Gesetzentwurf will sie erst Ende Oktober vorlegen. Anschließend will sie das Gesetz im Schnellverfahren durch das Parlament drücken. Für intensive Beratungen im Bundestag soll nur wenige Tage Zeit bleiben: So soll die Anhörung der Verbände und Sachverständigen am 29. November stattfinden. Bereits zwei Tage später soll die Beratung im zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales beendet sein, damit der Bundestag am 3. Dezember das Gesetz mit der Abnick-Mehrheit von Union und FDP in 2./3. Lesung passieren lassen kann.

Die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und die zuständige Berichterstatterin Gabriele Hiller-Ohm: „Inwiefern die Hinweise und Vorschläge der Experten innerhalb von zwei Tagen zwischen Anhörung und Abschluss sinnvoll aufgegriffen werden sollen, bleibt schleierhaft. Zudem können die Sachverständigen bisher auch keine konkrete Expertise entwickeln, weil bis heute nicht klar ist, welche Daten Frau von der Leyen überhaupt für die künftige Regelsatzberechnung verwenden will.“

Ihr Fazit: „Der Zeitplan von der Leyens für das Gesetzesvorhaben ist eine Farce. Die Mitwirkungsrechte des Parlaments werden Makulatur, die avisierte Expertenanhörung eine Posse.“

Nach Medienberichten gibt es inzwischen selbst im Bundesarbeitsministerium  erhebliche Zweifel, dass die höheren Bildungsleistungen für Kinder rechtzeitig zum Jahresbeginn 2011 gewährt werden können.

(Mit dpa, epd)