Bei den internationalen Verhandlungen soll auf Chancengleichheit zwischen internationalen und nationalen Kreditinstituten geachtet werden. Im Weiteren wird gefordert, dass die von den 20 größten Industriestaaten (G-20) vereinbarten Reformen zum Finanzsektor, nach denen jedes Produkt, jeder Akteur und jeder Finanzmarkt reguliert werden soll, zügig und ohne jeden Zeitverlust auf europäischer und nationaler Ebene umgesetzt werden. Im Rahmen der Selbstverpflichtung der G-20 sollen außerdem die unter dem Begriff „Basel II“ bekannten internationalen Eigenkapitalvorschriften in allen wichtigen Finanzzentren eingeführt werden. Künftige Eigenkapitalvorschriften sollten aber so ausgestaltet werden, dass sie nicht prozyklisch wirken.
Bei allen Maßnahmen soll der Gefahr einer Kreditklemme infolge der erhöhten Anforderungen an das Eigenkapital durch angemessene Übergangsregelungen für die Nutzung bereits vorhandener und bis zur Umsetzung der neuen Regelungen aufgenommener Eigenkapitalinstrumente entgegen gewirkt werden. Darüber hinaus wird die Einführung eines „atmenden“ Kapitalpuffers gefordert. Mit dem Puffer soll möglichst automatisch auf Veränderungen der im Konjunkturverlauf schwankenden Eigenkapitalanforderungen reagiert werden. Außerdem soll vor der Einführung einer Verschuldungsquote (Leverage Ratio) für Kreditinstitute die Ergebnisse laufender Studien abgewartet werden. Besonders wichtig sind dabei Erkenntnisse im Hinblick auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Rechnungsstandards.
Basel II
Der internationale Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat Ende Juni 2004 eine neue Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) verabschiedet. Sie soll die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Finanzsystems stärken, die Wettbewerbsgleichheit verbessern und die Risiken besser erfassen.
Basel II hat drei Säulen:
- Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen. Banken müssen für die Sicherung ihrer Kreditgeschäfte mehr Eigenkapital vorhalten.
- Verschärfung der Aufsicht. Die staatliche Bankenaufsicht muss im Rahmen ihrer Überprüfung sicherstellen, dass jede Bank ein funktionierendes Risikomanagement hat. Dies muss abbilden, ob das Eigenkapital dem Risikoprofil der Bank entspricht.
- Mehr Transparenz. Das Risikoprofil einer Bank muss durch verstärkte Offenlegung in Jahresberichten, Quartalsberichten u.a. für alle Marktteilnehmer einsehbar sein.
Der Ausschuss wurde im Jahr 1975 gegründet und setzt sich aus Vertretern der nationalen Bankenaufsichtsbehörden oder der Zentralbanken der führenden Industrienationen zusammen. Er ist ein reines Beratungsgremium, dessen Empfehlungen in europäisches und nationales Recht umgesetzt werden müssen.