"Wir begrüßen, dass das Bundesjustizministerium jetzt Eckpunkte für eine rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen vorgelegt hat. Die Ansiedlung der Thematik im Recht der elterlichen Sorge ist ein gangbarer Weg.
Bei den Anforderungen für Beschneidungen werden wir allerdings noch einmal ganz genau hinsehen müssen. So ist etwa zur Erhöhung der Sicherheit für alle Beteiligten zu überlegen, vor der Beschneidung eine Bescheinigung über eine kinderärztliche Untersuchung einzufordern. Unsere Gespräche mit Vertretern jüdischer Gemeinden haben ergeben, dass eine solche ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ohnehin der Praxis entspricht und daher in Form einer gesetzlichen Vorgabe auf Akzeptanz stoßen würde."