„Das Grundgesetz verlangt von den Parteien innerparteiliche Demokratie. Ein Mitgliedervotum ist nicht verfassungswidrig, sondern wird den Anforderungen des Grundgesetzes an die innerparteiliche Willensbildung in besonderer Weise gerecht.
Ich bin sicher, dass ein Mitgliedervotum in Zukunft auch von anderen Parteien genutzt werden wird. Die direkte Beteiligung aller Mitglieder führt zu einer Aktivierung und Belebung unserer Demokratie insgesamt.“