In dieser Woche haben die Finanzminister der Eurostaaten über die anstehenden Hilfen für Spanien und Zypern beraten. Eine erste Tranche von 30 Milliarden Euro soll der spanischen Regierung noch im Verlauf dieses Monats zur Verfügung gestellt werden. In Bezug auf Spanien hat sich die Eurogruppe auf die wesentlichen Bedingungen verständigt, unter denen die spanische Regierung Hilfen zur Stabilisierung des Bankensektors erhalten soll. Die Einzelheiten dieser Beschlüsse, das Memorandum of Understanding (MoU), wird die SPD-Bundestagsfraktion gründlich prüfen und darauf basierend entscheiden, wie sie sich bei der Abstimmung verhalten wird.

Die Entscheidungen, die der Bundestag in der nächsten Woche trifft, betreffen keine direkten und unkonditionierten Hilfen für Banken. Direkte Hilfen sind bislang weder im Rahmen der Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) noch im Rahmen des künftigen Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) in seiner geltenden Form möglich. Die Beschlüsse des letzten EU-Gipfels sehen eindeutig vor, dass direkte Bankenhilfen nur möglich werden, wenn vorher eine europäische Bankenaufsicht etabliert worden ist. Das vor einer Woche mit den Stimmen der SPD beschlossene Gesetz zur Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus verbietet solche Hilfen ausdrücklich.

Die Ausgestaltung einer stärkeren europäischen Bankenaufsicht wird Thema der kommenden Monate sein. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest, dass es auch unter einer solchen Bankenaufsicht keine völlig unkonditionierten Hilfen für Banken geben kann.