Ziel einer gesetzlichen Regelung muss es sein, einen tragfähigen Ausgleich zwischen der Ausschöpfung des wissenschaftlichen Potentials und den notwendigen rechtlichen Klarstellungen herbeizuführen. Notwendig sind gesetzliche Regelungen für bereits vorhandene Gendatenbanken, für Pseudonymisierungsverfahren in diesen Datenbanken und für die Rechte der Betroffenen.

In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, einen Entwurf für ein Biobanken-Gesetz vorzulegen, das die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für Biobanken regelt, ohne deren wissenschaftliche Nutzung und den Erkenntnisfortschritt für Wissenschaft und Patienten zu behindern. Alternativ muss geprüft werden, ob statt einer spezialgesetzlichen Regelung eine Ergänzung bereits bestehender Regelungen (z.B. des Gendiagnostik-Gesetzes) sinnvoll sein könnte.

Ein Biobanken-Gesetz muss unter anderem den Begriff Biobanken klar definieren. Außerdem müssen eindeutige Regeln geschaffen werden, die die Einhaltung des Datenschutzniveaus zugunsten der Probandinnen und Probanden garantieren. Die Einbindung von Ethikkommissionen in die Arbeit von Biobanken muss geregelt werden. Zudem sind Mindeststandards für die Dokumentation der Einwilligung der Probenspender ebenso vorzusehen wie Maßnahmen, die einen unbefugten Zugriff auf die gespeicherten Daten verhindern. Das Zeugnisverweigerungsrecht und das Beschlagnahmeverbot müssen auf genetische Daten und Proben ausgeweitet werden, die ausschließlich zu Forschungszwecken erhoben wurden. Zudem fordern wir ein umfassendes Forschungsprivileg zum Umgang mit genetischen Daten und Proben. Verstöße gegen Vorgaben des Gesetzes müssen strafrechtlich geregelt werden.

Die Bundesregierung soll ein umfassendes Förderkonzept für den Auf- und Ausbau von Biobanken in Deutschland vorlegen. Dem Deutschen Bundestag soll alle drei Jahre ein Sachstandsbericht zur Forschungsinfrastruktur im Bereich Biobanken übermittelt werden. Dabei sollen auch Missbrauchsfälle, Regelungslücken und gesetzgeberischer Handlungsbedarf dargestellt werden. Schließlich fordern wir die Bundesregierung auf, dem Deutschen Bundestag darüber zu berichten, wie auf Ebene der Europäischen Union sowie in internationalen Organisationen eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für Biobanken erreicht werden kann.