Mit dem sog. Restrukturierungsgesetz will die schwarz-gelbe Bundesregierung Entschlossenheit bei der Bewältigung von Schieflagen im Bankensektor demonstrieren. Bei den Regelungen zur Restrukturierung von Banken schmückt sich die Bundesregierung aber mit fremden Federn. Und bei der vorgeschlagenen Bankenabgabe handelt es sich um ein Alibi.

Mit dem Reorganisationsverfahren für angeschlagene Banken setzt die Bundesregierung auf den Vorschlägen auf, die die beiden damaligen SPD-Bundesminister Zypries und Steinbrück im August letzten Jahres vorgelegt haben. In ihrem Gesetzentwurf übernimmt die Bundesregierung sowohl die Einführung eines besonderen außerinsolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens als auch Maßnahmen zur Erweiterung der staatlichen Eingriffsmöglichkeiten.

Mit dem Gesetz werden auch die Verdienstregeln für die Mitarbeiter von staatlich gestützten Banken verschärft. Aber die Vorgabe einer verbindlichen Verdienstobergrenze von 500.000 Euro für alle Mitarbeiter darf nicht nur bei der Inanspruchnahme von staatlichen Rekapitalisierungsmitteln gelten, sondern bei der Gewährung sämtlicher Stabilisierungsmaßnahmen.

Bankenrettungsfond erst wirksam in frühestens 62 Jahren

Bei der Bankenabgabe erweist sich die Bundesregierung als uneinsichtig. Trotz massiver Kritik, u.a. ihrer eigenen Experten in der Issing-Kommission, soll es bei einer Mini-Bankenabgabe mit einem Aufkommen von höchstens einer Milliarden Euro bleiben. Das Aufkommen ist viel zu gering, um damit den Finanzbedarf bei der Restrukturierung systemrelevanter Banken decken oder die Geschäftspolitik der Bankenvorstände beeinflussen zu können. Je nachdem welches notwendige Volumen man für den Bankenrettungsfonds zugrunde legt, wird die Bankenabgabe bei einem durchschnittlichen Aufkommen von etwa 800 Millionen Euro jährlich erst in 62 oder 150 Jahren einen wirksamen Schutz gegen eine erneute Bankenkrise bieten. Nach den Plänen der Bundesregierung müssen bis dahin die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erneut die Zeche dafür bezahlen.

Wir fordern den Bundesfinanzminister und die Kanzlerin deshalb in einem Entschließungsan-trag auf, die Bankenabgabe nicht zum Vorwand zu nehmen, bei der Durchsetzung einer Fi-nanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene nachzulassen. Erst mit einer Finanztransakti-onssteuer leistet die Finanz- und Bankenbranche ihren angemessenen Anteil an der Finanzierung der Krisenkosten.