Dazu gehörten Fragen zur Teilrente und flexiblen Übergängen in die Rente. Dabei ging es vor allem darum, dass bestehende Vereinbarungen und Regelungen zu Langzeitkonten – insbesondere Insolvenzschutz und Steuerfreiheit – durch etwaige Neuregelungen nicht gefährdet werden dürften. Schließlich wurde darauf verwiesen, dass der Insolvenzschutz gegebenenfalls ins Leere liefe, wenn er nicht mit einer wirksamen, persönlichen Managerhaftung verbunden werde.
In seiner Antwort verwies der Leiter der Projektgruppe #NeueZeiten Martin Rosemann darauf, dass dieses Thema Gegenstand der Koalitions-Arbeitsgruppe „Flexible Übergänge“ gewesen sei und daher von der Projektgruppe nicht erneut aufgegriffen wurde. Derzeit würden die Ergebnisse in einen Gesetzentwurf einfließen: Insbesondere der Ersatz der bisherigen Stufenregelung durch ein flexibles Anrechnungssystem, die Stärkung von Prävention und Reha sowie der berufsbezogene Gesundheitscheck. Weitergehende Punkte wie die Teilrente ab 60 seien an der Union gescheitert, würden in Zukunft aber dennoch von der SPD weiter verfolgt.
Die Diskussionsteilnehmerinnen und Teilnehmer berichteten zum Thema Arbeitszeit von Arbeitszeitwünschen jüngerer Arbeitnehmer/innen, die deutlich jenseits der Höchstarbeitszeit- und Ruhezeitvorgaben des Arbeitszeitgesetzes (AZG) lägen. Angesprochen wurde auch das Problem, der fehlenden Möglichkeit zur (Wieder-)Aufstockung der Arbeitszeit. Aus arbeitsrechtlicher Perspektive wurde angemerkt, dass das gesetzliche Instrumentarium nur auf die Lösung von Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgerichtet seien. Ein entsprechendes Instrumentarium für den Umgang mit Konflikten innerhalb der Belegschaften fehle aber bisher.
Martin Rosemann bestätigte die geschilderten Erfahrungen von widersprüchlichen Interessen innerhalb der Belegschaften aber wohl auch zwischen verschiedenen Gewerkschaften. Gleichzeitig bekräftigte er, dass das Thema bei den Tarifpartnern am besten aufgehoben sei – natürlich werde der Gesetzgeber aber auch künftig Grenzen setzen. Im Übrigen verwies er auf die Position von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), dass Änderungen des AZG nur bei Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite erfolgen würden. Auch die Fraktion führe einen intensiven Dialog mit den Gewerkschaften und werde nicht mit einseitigen Änderungsvorschlägen vorpreschen. Das Thema der befristeten Teilzeit sei Bestandteil des Koalitionsvertrages und werde noch in dieser Legislatur gesetzlich geregelt.
Zur Weiterbildungsfinanzierung wurde darauf verweisen, dass sich gerade jüngere Beschäftigte intensiv um Weiterbildungsangebote bemühen würden, wodurch aber ein neues Finanzierungsproblem entstünde, da über Arbeitszeitkonten in so kurzer Zeit nicht genügend angespart werden könne.
In Bezug auf die Nutzung des Home-Office wurden vor allem kritische Aspekte der Kontrolle durch den Arbeitgeber angesprochen. Gewarnt wurde insbesondere vor sogenannten „key-loggern“, die jeden Tastur- und Mausklick registrieren. Zur Leistungsbemessung wurde angeführt, dass das Kriterium Arbeitszeit nicht durch Arbeitsergebnisse ersetzt werden dürfe. Hinsichtlich der Einwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats wurde angemerkt, dass dieser keinen Überblick über die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten mehr habe. Weiterhin wurden die unzureichende Kontrolle der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung, die gesundheitliche Gefährdung durch überlange Arbeitszeiten sowie das Problem der fehlenden sozialen Kontakte diskutiert. Hingewiesen wurde daneben auch auf gewerkschaftliche Mobilisierungsschwierigkeiten, sollten viele Beschäftigte nur noch von zuhause arbeiten.
Martin Rosemann stellte klar, dass es der Projektgruppe nicht darum gehe, das ständige von zuhause aus gearbeitet werde, sondern immer nur stundenweise oder einzelne Wochentage. So bliebe auch die soziale Einbindung aller Beschäftigten in den Betriebszusammenhang gewährleistet. Zudem sei klar, dass für die SPD-Bundestagsfraktion die Arbeitszeit nicht durch andere Kriterien der Leistungsbemessung ersetzt werden dürfe. Entsprechende Erfassungssysteme gebe es auch für Home-Office-Situationen. Zu den Kontrollmöglichkeiten der Arbeitgeber solle es, so die Position der Projektgruppe, möglichst umfassende Regelungen zwischen den Tarifpartnern geben, die dann in den Betrieben noch weiter an die konkreten Bedürfnisse angepasst werden könnten. Hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefährdungen bat er um Hinweise aus der betrieblichen Erfahrung zu handhabbaren Kriterien einer zu vermeidenden Gefährdung.