Der Bundestag hat in 2./3. Lesung die Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung beschlossen. Mit der Reform werden Vorbereitungshandlungen zu terroristischen Anschlägen neu strukturiert und maßvoll erweitert, Strafrahmen bei Spionagetätigkeiten angehoben, Ermittlungsbefugnisse angepasst und neue Tatmittel bei der Vorbereitung terroristischer Straftaten erfasst, erklären Johannes Fechner, Carmen Wegge und Sebastian Fiedler.
Heute hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit beschlossen. Mit diesem Gesetz wollen wir Terrorismus und Spionage effektiver bekämpfen, sagt Johannes Fechner.