"Das Bundesverfassungsgericht hat Angela Merkel erneut die Grenzen aufgezeigt. Die schwarz-gelbe Koalition wollte im Alleingang ein Wahlrecht durchdrücken, das  elementare Grundlagen des Grundgesetzes missachtet. Die Verfassungsrichter haben klargestellt: Zu viele Überhangmandate sind gleichheitswidrig, sie verzerren das Wahlergebnis und verstoßen damit gegen unsere Verfassung. Diesen Grundsatz kann auch Frau Merkel nicht außer Kraft setzen. Sie hat das Wahlrecht für Machtpolitik zu missbrauchen versucht. Es ist gut, dass dieser Versuch gescheitert ist."